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Mietrecht Schweiz

Als Mieter werden Sie regelmässig mit wichtigen Fragen des Mietrechts konfrontiert.

Mietvertrag, Mietzinsreduktion, Kündigung, Kündigungsanfechtung Erstreckung des Mietverhältnis, Ausserterminliche Kündigung, Mängel am Mietobjekt sind Themen, mit welchen jeder Mieter sich früher oder später beschäftigen muss.


Das Schweizer Mietrecht ist im Obligationenrecht geregelt (OR). Die Rechtsprechung der Gerichte und Mietämter haben im Mietrecht eine besondere Bedeutung.
Durch den Mietvertrag verpflichtet sich der Vermieter, dem Mieter eine Sache zum Gebrauch auf Zeit zu überlassen. Der Mieter entrichtet dafür einen Mietzins. Der Mietvertrag bedarf zu seiner Gültigkeit keiner besonderen Form.

Bei folgenden Fragen zum Mietrecht können wir Ihnen mit einer schriftlichen Rechtsauskunft weiterhelfen:

  • Wie müssen Sie vorgehen, wenn Sie feststellen, dass Ihre Mietwohnung oder Ihr Geschäftsraum Mängel hat (z.B. Lärm- oder Geruchsimmissionen, bauliche Mängel, usw.)? Wann können Sie denMietzins hinterlegen? Wie läuft das Verfahren?
  • Wie fechten Sie eine Kündigung richtig an? Wann haben Sie Anspruch auf eine Erstreckung des Mietverhältnisses?
  • Wann können Sie eine Mietzinsreduktion geltend machen? Wie läuft das Verfahren?
  • Wie viel dürfen die Nebenkosten höchstens betragen und wie können Sie diese kontrollieren?
  • Sie wollen die Wohnung oder Ihr Geschäft ausserterminlich kündigen. Was müssen Sie unbedingt beachten?
  • Es sind Schäden an der Wohnung oder im Geschäft entstanden? Wann hafte ich als Mieter? Welche Kosten muss der Mieter vollständig oder zum Teil selber tragen?
  • Wie funktioniert das Verfahren vor der Schlichtungsbehörde und dem Mietgericht? Welches sind die Voraussetzung zur Einleitung eines solchen Verfahrens und welche Kosten entstehen?


Senden Sie uns ein Mail oder benutzen Sie unser Anfrageformular, falls Sie weitergehende Fragen zum Mietrecht haben.

 
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Das Schweizer Mietrecht ist im Obligationenrecht geregelt (OR). Die Rechtsprechung der Gerichte und Mietämter haben im Mietrecht eine besondere Bedeutung.
Durch den Mietvertrag verpflichtet sich der Vermieter, dem Mieter eine Sache zum Gebrauch auf Zeit zu überlassen. Der Mieter entrichtet dafür einen Mietzins. Der Mietvertrag bedarf zu seiner Gültigkeit keiner besonderen Form.

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  • Wie fechten Sie eine Kündigung richtig an? Wann haben Sie Anspruch auf eine Erstreckung des Mietverhältnisses?
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